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ratgeber

StaRUG: Sanierung ohne Insolvenzverfahren

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Am 1. Januar 2021 trat in Deutschland das StaRUG in Kraft: ein präventiver Restrukturierungsrahmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz). Damit haben in Deutschland ansässige Unternehmen die Möglichkeit, sich außerhalb einer klassischen Insolvenz finanziell neu aufzustellen. Die Basis bildet ein Restrukturierungsplan, den die Mehrheit der Gläubiger mitträgt. So lassen sich Sanierungsschritte umsetzen, um den Fortbestand des Betriebs frühzeitig zu sichern.

Was ist das StaRUG?

Das StaRUG bildet das Werkzeug für eine präventive Restrukturierung. Es ermöglicht Unternehmen, eine Insolvenz durch einen Restrukturierungsplan abzuwenden. Rechtlich gesehen setzt das Gesetz die EU-Restrukturierungsrichtlinie aus Juni 2019 um. In der Praxis bedeutet das: Unternehmen verhandeln mit ihren Gläubigern über Lösungen, ohne die negativen Folgen eines öffentlichen Insolvenzantrags tragen zu müssen.

Warum wurde das StaRUG eingeführt?

Die EU-Restrukturierungsrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten dazu, einen vorinsolvenzlichen Rahmen zur finanziellen Neuaufstellung kriselnder Unternehmen zu schaffen.

Die Absicht dahinter ist eindeutig:

  • Unternehmen erhalten die Chance, frühzeitig gegenzusteuern.
  • Investitionen werden durch stabilere Rahmenbedingungen geschützt.
  • Arbeitsplätze bleiben durch den Erhalt der Rechtsträger bestehen.
  • Die Rechtsordnungen innerhalb der EU werden angeglichen, um Standort-Wettbewerbe zu vermeiden.

Deutschland hat diese Vorgaben zügig umgesetzt. Das lag vor allem am steigenden Bedarf nach Sanierungslösungen infolge der wirtschaftlichen Verwerfungen durch die Corona-Pandemie.

Was ist das Ziel des StaRUG?

Das StaRUG bietet den rechtlichen Hebel, um einen Restrukturierungsplan auch gegen den Widerstand einzelner Gläubiger durchzusetzen. Solange eine qualifizierte Mehrheit dem Plan zustimmt, bindet das Ergebnis auch die Minderheit.

Dieser Mechanismus verhindert, dass einzelne Akteure eine konstruktive Lösung blockieren. In der Praxis führt es zu schnelleren Ergebnissen als langwierige Verhandlungen, bei denen Einstimmigkeit erforderlich wäre. Es geht primär darum, die Sanierungsaussichten durch eine verbindliche Struktur zu verbessern.

Wann kann ein Unternehmen das StaRUG nutzen?

Der Zugang zum Verfahren ist an eine klare Bedingung geknüpft: Es muss eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Das ist der Fall, wenn der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit innerhalb der nächsten 24 Monate absehbar ist. Das StaRUG dient nicht der Sanierung bereits zahlungsunfähiger Firmen – hier bleibt der Weg in das klassische Insolvenzverfahren obligatorisch.

Wie funktioniert das StaRUG?

Der Prozess ist schuldnergetrieben. Das bedeutet, dass die Geschäftsleitung am Steuer bleibt und das Verfahren aktiv lenkt. Im Zentrum steht der Restrukturierungsplan. In diesem Dokument definiert das Unternehmen alle Maßnahmen, die für eine nachhaltige Sanierung notwendig sind.

Häufig unterstützt ein CRO (Chief Restructuring Officer) das Management bei dieser Aufgabe. Der Schuldner bestimmt selbst, welche Gläubigergruppen er in den Plan einbezieht. Ein Gericht muss den von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Plan bestätigen und macht ihn so für alle Gläubiger verbindlich. 

Wo liegen die Grenzen des StaRUG?

Das Verfahren ist kein Allheilmittel für jede Krise. Es erlaubt keine Eingriffe in Arbeitnehmerrechte und bietet keine Handhabe, um laufende Verträge – etwa langfristige Mietverhältnisse oder Lieferverträge – vorzeitig zu beenden.

In der Praxis wird das StaRUG deshalb bislang nicht für operative Sanierungen genutzt. Es hat sich stattdessen als Instrument für rein finanzielle Restrukturierungen von Unternehmen etabliert. Wer seinen operativen Betrieb grundlegend umbauen muss, stößt hier schnell an rechtliche Grenzen.

Wie häufig wird das StaRUG genutzt?

Der Start verlief eher zurückhaltend. Im Jahr 2021 wurden lediglich 22 StaRUG-Verfahren eingeleitet. Diese Zahl ist kontinuierlich gestiegen – bis Ende 2025 verzeichnete die Praxis insgesamt 276 Fälle. Auffällig ist, dass vor allem größere Unternehmen das Instrument nutzen. Wer operativ über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügt, aber eine zu hohe Schuldenlast trägt, findet hier einen gangbaren Weg.

Prominente Fälle zeigen, dass sich das StaRUG inzwischen im Sanierungsalltag etabliert hat:

  • Eterna (2021)
  • LEONI (2023)
  • VARTA (2024)
  • BayWa (2025)

Welche internationale Bedeutung hat das StaRUG?

Wird das Verfahren öffentlich bekannt gemacht, genießt es EU-weit Anerkennung. Sogar in den USA wurde das StaRUG bereits nach Chapter 15 des Bankruptcy Code anerkannt, wie der Fall Spark Networks SE belegt. Damit kann das Gesetz im Einzelfall eine verlässliche Grundlage auch für grenzüberschreitende Restrukturierungen bieten.

Wie unterstützt Atradius Unternehmen, die das StaRUG anwenden?

Eine Warenkreditversicherung wie Atradius spielt im StaRUG-Prozess eine zentrale Rolle. Während Unternehmen ihre Finanzen neu ordnen, müssen die Lieferketten stabil bleiben – trotz steigender Risiken. Hier setzen wir gezielt an.

  • Atradius stabilisiert Kreditlimite: Wir prüfen Restrukturierungspläne sorgfältig und begleiten StaRUG-Verfahren konstruktiv. Überzeugt uns das Konzept, können wir Kreditlimite aufrechterhalten und so die Warenströme sichern.
  • Atradius schafft Transparenz: Unsere Expertinnen und Experten analysieren die wirtschaftliche Lage. Das gibt Lieferanten die nötige Sicherheit und stärkt das Vertrauen in den gesamten Sanierungsprozess.
  • Atradius unterstützt den Gläubigerdialog: Wir begleiten die Kommunikation zwischen dem Unternehmen und den versicherten Lieferanten. Sachliche Informationen beugen Unsicherheiten vor und verhindern voreilige Lieferstopps.
  • Atradius schützt Lieferantenbeziehungen: Lieferanten können weiter liefern, ohne das volle Ausfallrisiko zu tragen. Das stabilisiert den operativen Betrieb.
  • Atradius bringt internationale Erfahrung ein: Da viele Fälle Grenzen überschreiten, hilft unser globales Netzwerk dabei, Risiken weltweit präzise zu bewerten.

Kurz gesagt: Atradius stärkt Vertrauen im Markt, sichert Liquidität und hält Lieferketten funktionsfähig – gerade in Phasen des Umbruchs.

Wie geht es mit dem StaRUG weiter?

Das StaRUG hat sich fest in der deutschen Sanierungslandschaft etabliert. Inzwischen wird das Instrument bei fast jeder größeren Restrukturierung als Option geprüft. Die anfängliche Skepsis ist einer professionellen Routine gewichen.

Bei der anstehenden Evaluation des StaRUG ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber am bisherigen Zuschnitt des StaRUG als rein finanzwirtschaftliches Instrument festhalten und nur punktuelle Änderungen vornehmen wird, ohne das Gesamtsystem als solches in Frage zu stellen. 

Häufige Fragen zum StaRUG

Faq

Das Obstruktionsverbot verhindert, dass eine kleine Minderheit von Gläubigern eine sinnvolle Sanierung blockiert. Wenn eine Gläubigergruppe dem Plan nicht zustimmt, kann deren Zustimmung durch das Gericht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass diese Gruppe durch den Plan nicht schlechter gestellt wird als ohne ihn und angemessen am Wert der Restrukturierung beteiligt wird.

Nicht zwingend. Das ist einer der größten Vorteile gegenüber einer Insolvenz. Unternehmen können wählen, ob das Verfahren öffentlich bekannt gemacht werden soll oder nicht. Eine nicht-öffentliche Restrukturierung schont die Reputation und verhindert Unruhe bei Kunden und Mitarbeitern.

Wenn die Gläubiger den Plan ablehnen oder die finanzielle Stabilisierung fehlschlägt, entfällt die Schutzwirkung des StaRUG. In diesem Fall muss die Geschäftsführung prüfen, ob nun eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Ist das der Fall, besteht die gesetzliche Pflicht, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen.