CSRD
Nachhaltigkeit transparent gemacht.
Nachhaltigkeit transparent gemacht.
Die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union. Sie schafft einen neuen Rahmen für das Berichtswesen von europäischen Unternehmen und umfasst alle Umwelt-, Sozial- und Governance-Dimensionen (ESG). Mit der CSRD werden europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen eingeführt.
Mit der CSRD steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen. Schätzungen zufolge wären nach der bestehenden Regelung EU-weit rund 50.000 Unternehmen betroffen, in Deutschland alleine 15.000. Die wesentlichen Neuerungen der CSRD sind:
Die CSRD fordert in der Berichterstattung Angaben zu Nachhaltigkeitszielen, der Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat, den wichtigsten nachteiligen Wirkungen des Unternehmens und zu noch nicht bilanzierten immateriellen Ressourcen.
Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission eine Omnibus-Initiative vorgestellt, mit der sie die CSRD, die CSDDD und die EU-Taxonomie vereinfachen möchte.
Die EU-Kommission möchte die Anwendungsschwellen von CSRD und CSDDD einander annähern. Einen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD sollen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme abgeben müssen. Der Schwellwert der Mitarbeitenden-Anzahl wird derzeit noch in den EU-Institutionen diskutiert.
Beschlossen ist aber bereits ein Aufschub der Erstanwendung – Unternehmen, die noch nicht gestartet sind, erhalten zwei Jahre länger Zeit für die CSRD-Umsetzung. Die Berichtspflichten für Unternehmen der sog. zweiten und dritten Welle, die bisher für 2025 und 2026 gelten sollten, werden um zwei Jahre verschoben.
Die Omnibus-Vorschläge der EU-Kommission sind zunächst nur ein Entwurf. Änderungen sind mit Ausnahme der Verschiebung der Erstanwendungspflicht möglich („Stop the clock“ wurde bereits beschlossen). Wenn Parlament und Rat dem Vorschlag zustimmen, sieht der Entwurf vor, dass Mitgliedsstaaten nach Inkrafttreten 12 Monate Zeit für die nationale Umsetzung haben.
Auch wenn Sie nach der CSRD in der ursprünglichen Form oder nach den Kriterien der Omnibus-Initiative (noch) nicht betroffen sind, steigt der Druck zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aus zwei Richtungen:
Nutzen Sie effektiv die Zeit bis zur Berichtspflicht und beschäftigen Sie sich frühzeitig mit der unternehmenseigenen Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Umsetzung der CSRD-Richtlinien bedeutet einen hohen Aufwand für Unternehmen und stellt besonders Mittelständler vor große Herausforderungen. Der VSME-Berichtsstandard bietet hier eine deutliche Entlastung und zudem die Möglichkeit, sich als Vorreiter im Nachhaltigkeitsmanagement zu positionieren. Hierdurch kann das Vertrauen von Investoren, Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit gestärkt werden. Es bieten sich Wachstums-Chancen, Risiken werden reduziert und die eigene Attraktivität als Arbeitgeber steigt.
Für unsere Kunden bieten wir Hilfe und Unterstützung bei der ESG-Berichterstattung an: Exklusiv können Atradius-Kunden die ESG-Starboard-Software-Lösung für 6 Monate kostenlos testen. ESG Starboard erlaubt es, Nachhaltigkeitsdaten zu sammeln, digital aufzubereiten und alle regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehört, dass CSRD-/ESRS-, VSME- und EU-Taxonomie konforme Berichte mit den Lösungen erstellt werden können.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung) der EU.
Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) bilden die drei Bereiche der Nachhaltigkeit.
Die „Operationalisierung“ der CSRD: Die European Sustainability Reporting Standards definieren EU-weit die Nachhaltigkeitsberichtsstandards.
Die EU-Taxonomie-Verordnung, kurz EU-Taxonomie, ist ein zentraler Bestandteil des Aktionsplans „Sustainable Finance“. Diese Verordnung ist das Regelwerk der EU, das die Kriterien ökologisch nachhaltigen Wirtschaftens für Unternehmen festlegt und die Auswirkungen des Unternehmenshandelns zu einem entscheidenden Kriterium macht. Sie soll es Banken und Investoren leichter machen, Kapital gezielt nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen bereitzustellen.
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