Schutz vor Insolvenzanfechtung
Ein Grund mehr, zu Atradius zu wechseln
Die Anfechtung von bereits erhaltenen Zahlungen durch den Insolvenzverwalter wird immer mehr Unternehmen zum Verhängnis.
Wir begleiten die Interaktion mit Insolvenzverwaltern und ersetzen Ihnen bei Zahlungsverpflichtung den entstandenen Schaden zu einer günstigen Festprämie.
Sie verfügen über eine Kreditversicherungspolice inklusive Anfechtungsdeckung bei einem anderen Versicherer? Dann können Sie nun bedenkenlos zu uns wechseln.
Als einziger Kreditversicherer in Deutschland versichert Atradius im Rahmen seiner eigenen Anfechtungspolice jetzt auch, wenn die Abnehmerinsolvenz bereits vor Beginn der Vertragslaufzeit mit Atradius liegt und die Anfechtung durch den Insolvenzverwalter während der Laufzeit der Atradius-Police erfolgt.
Mit einer Kundenbindung von 98%, serviceorientierten Mitarbeiter:innen, einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis und schneller Leistungserbringung bieten wir mehr als nur Versicherung: Wir stehen Ihnen in unsicheren Zeiten zuverlässig zur Seite.
Falls ihr Geschäftskunde insolvent wird, kann dessen Insolvenzverwalter bereits geleistete Zahlungen anfechten und zurückfordern. Dadurch leben Forderungen wieder auf mit dem Ziel, die Insolvenzmasse zu vergrößern. Der Insolvenzverwalter kann nach derzeitigem Insolvenzrecht Zahlungen der letzten zehn Jahre anfechten – diese können schlimmstenfalls Ihr versichertes Kreditlimit überschreiten.
Die Rückzahlung bereits erhaltener Rechnungsbeträge kann für Ihr Unternehmen finanzielle Engpässe bedeuten.
Sie haben noch Fragen zu Ihren Vorteilen?
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie zusätzlichen Schutz im Falle einer Insolvenzanfechtungen benötigen?