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Wenn die Zahlung ausbleibt

Unbezahlte Rechnungen bringen Unternehmen schnell in einen Liquiditätsengpass. In der Praxis kommt das häufig vor: Ein Kunde zahlt die Rechnung nicht, obwohl die Zahlungsfrist längst abgelaufen ist. Dieser Ratgeber führt Schritt für Schritt durch das richtige Vorgehen, von der ersten Reaktion bis zur rechtlichen Durchsetzung, damit Ihr Unternehmen vor Forderungsausfällen geschützt bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

 

Ursachen für offene Forderungen: Warum zahlen Kunden ihre Rechnung nicht? 

Es gibt verschiedenste Gründe, warum Kunden eine Rechnung nicht bezahlen. Das kann schlicht ein Versehen sein, weil die Rechnung vergessen wurde. Oft liegt aber auch eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, etwa wenn ein Investor abgesprungen ist oder ein Großauftrag doch nicht zustande kam. In jedem Fall jedoch verschlechtern Forderungsausfälle die Liquidität des Lieferanten und können zu finanziellen Engpässen entlang der gesamten Wertschöpfungskette führen.

Die häufigsten Gründe für nicht bezahlte B2B-Rechnungen:

Offene Rechnungen werden nicht beglichen – was nun?

Wird eine Rechnung nicht bezahlt, ist strukturiertes Handeln gefragt. Unternehmen sollten Schritt für Schritt vorgehen, um Forderungen konsequent durchzusetzen – vom ersten Erinnerungsanschreiben bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren.

Vor dem ersten Schritt lohnt sich ein kurzer Realitätscheck: Steht der Aufwand einer Mahnung in einem sinnvollen Verhältnis zur Höhe der Forderung? Und wie sehr möchten Sie die Kundenbeziehung schonen? Bei einem langjährigen, ansonsten zuverlässigen Kunden lohnt sich oft ein etwas zurückhaltenderes Vorgehen als bei einem Neukunden, den Sie noch nicht gut einschätzen können.

1. Zahlungserinnerung prüfen und versenden

Bevor Sie eine Zahlungserinnerung verschicken, prüfen Sie, ob die Rechnung korrekt erstellt und zugestellt wurde. Enthält sie alle Pflichtangaben (Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Fälligkeit, Bankverbindung)? Ist die vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen?

Best Practice: Versenden Sie eine erste freundliche Erinnerung wenige Tage nach Fälligkeit, idealerweise per E-Mail oder Brief, um dem Kunden die Möglichkeit zur unkomplizierten Nachzahlung zu geben.

2. Mahnung mit Verzugszinsen und Mahngebühren

Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, können Sie eine formale Mahnung verschicken. In Deutschland tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 BGB) – bei Geschäftskunden sogar ohne gesonderte Mahnung, sofern ein Zahlungsziel vereinbart war.

Muster für ein Mahnschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] vom [Datum] konnten wir bislang keinen Zahlungseingang feststellen. Die vereinbarte Zahlungsfrist ist am [Datum] abgelaufen, sodass sich Ihr Unternehmen derzeit im Zahlungsverzug befindet.
Eine Kopie der Rechnung fügen wir diesem Schreiben zur Übersicht bei. Wir bitten Sie, den offenen Betrag in Höhe von [Betrag] bis spätestens zum [Datum] auf unser Konto zu überweisen.
Sollten Sie die Zahlung zwischenzeitlich veranlasst haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an [Ansprechpartner].
Mit freundlichen Grüßen
 

3. Gerichtliches Mahnverfahren oder Inkassounternehmen

Reagiert der Kunde trotz Mahnung nicht, stehen Ihnen zwei Wege offen:

4. Kosten und Ersatzansprüche

Als Gläubiger können Sie neben der Hauptforderung auch den sogenannten Verzugsschaden geltend machen, also:

Im Erfolgsfall lassen sich diese Zusatzkosten dem Schuldner belasten. Bleibt der Kunde jedoch zahlungsunfähig, tragen Sie als Unternehmen das Risiko, es sei denn, Sie haben sich im Vorfeld durch eine Warenkreditversicherung abgesichert.

5. Absicherung mit Atradius

Mit Atradius können Sie nicht nur Ihr Forderungsmanagement prüfen und optimieren, sondern auch Inkassokosten mitversichern. Über unseren Partner Roland Rechtsschutzversicherung lassen sich zusätzlich gerichtliche Kosten absichern. So sichern Sie Ihre Liquidität, auch wenn Kunden hartnäckig nicht zahlen.

Beispiele aus der Praxis

Fall 1: Zuverlässiger Bestandskunde zahlt verspätet

Fall 2: Neukunde reagiert nicht auf Mahnungen

Vorteile einer Kreditversicherung

Forderungsausfälle können tiefe Finanzlöcher in Unternehmen reißen, die schlimmstenfalls in ein Insolvenzverfahren münden können. Dieses Problem wird mit einer Kreditversicherung nachhaltig gelöst.

Fazit: Vorsorge ist der beste Schutz

Reagieren Sie nicht nur auf einzelne Zahlungsausfälle, sondern richten Sie Ihr Forderungsmanagement grundsätzlich so aus, dass offene Rechnungen früh auffallen und konsequent verfolgt werden. Dazu gehören klare Zahlungsbedingungen, eine strukturierte Bonitätsprüfung neuer Kunden und feste interne Abläufe für Zahlungserinnerung und Mahnung.

Atradius ist Ihr Sparringspartner rund um das Thema Forderungsmanagement. Profitieren Sie von unserer Expertise und schützen Sie Ihr Unternehmen vor Forderungsausfällen, von der ersten Lieferung an.

Häufige Fragen

Setzen Sie sich zunächst mit Ihrem Kunden in Verbindung, um mögliche Missverständnisse zu klären. Bleibt die Zahlung aus, versenden Sie eine Zahlungserinnerung und im nächsten Schritt eine Mahnung mit klarer Fristsetzung. Reagiert der Kunde weiterhin nicht, können Sie ein Inkassounternehmen beauftragen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Ein Kunde gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug – bei Geschäftskunden sogar ohne Mahnung, sofern das Zahlungsziel klar angegeben war. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Verzugszinsen und Verzugskosten geltend machen.

Eine wirksame Mahnung sollte folgende Punkte enthalten: 

  • Bezug auf die ursprüngliche Rechnung mit Rechnungsnummer  
  • Höhe der offenen Forderung  
  • Neue, kurze Zahlungsfrist  
  • Hinweis auf bereits eingetretenen Verzug  
  • Ankündigung von Verzugszinsen und Mahngebühren
     

Rechtlich reicht bereits eine Mahnung aus. Viele Unternehmen verschicken jedoch bis zu zwei Mahnschreiben, bevor sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder ein Inkassounternehmen beauftragen.

Ja. Bei B2B-Forderungen dürfen Sie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro verlangen. Zusätzlich können angemessene Mahngebühren angesetzt werden.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist sinnvoll, wenn der Schuldner trotz mehrfacher Mahnungen nicht zahlt, die Forderung unstrittig ist und Sie einen Vollstreckungstitel benötigen. Ist der Kunde jedoch zahlungsunfähig, bleibt das Risiko bestehen, dass die Forderung uneinbringlich ist.

Bei einer Insolvenz des Kunden sinken die Erfolgsaussichten deutlich, da Ihre Forderung mit denen anderer Gläubiger konkurriert. Mit einer Kreditversicherung sind Sie in diesem Fall abgesichert, Atradius entschädigt Sie unabhängig davon, wie viel im Insolvenzverfahren tatsächlich noch realisiert werden kann.

Sichern Sie Ihr Unternehmen gegen Verluste aus unbezahlten Rechnungen ab!
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Gerne auch per Telefon: +49 (0) 221 2044 4000
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