Bevor Sie Waren ausliefern, oder noch besser, ehe Sie ein Angebot ausstellen, sollten Sie prüfen, ob Sie Ihren Geschäftspartnern und besonders Neukunden überhaupt Ihre Waren zum Kauf auf Rechnung anbieten wollen. Sie könnten die Bilanz Ihres Kunden analysieren, eine Bankauskunft anfordern, beim Amtsgericht einsehen, ob ein Insolvenzantrag gestellt wurde oder eine Wirtschaftsauskunft erwerben. Bitte vergessen Sie dabei nicht, dass alle Auskünfte und Bilanzen immer ein Blick in die Vergangenheit sind. Ein Warenkreditversicherer wie Atradius greift neben diesen Quellen auch noch auf Branchenexperten und Informationen zum Zahlungsverhalten von Lieferanten und Kunden zu.
Der Eigentumsvorbehalt sichert Ihnen Ihre Eigentumsrechte an bereits produzierter, aber noch nicht vollständig bezahlter Ware. Bei der Insolvenz eines Kunden macht diese Vereinbarung einen großen Unterschied, denn hiermit können noch wesentliche Rückflüsse generiert werden. Man unterscheidet zwischen dem „einfachen“, „erweiterten“ und dem „verlängerten“ Eigentumsvorbehalt.
Unsere Studie Zahlungsmoralbarometer hat gezeigt, dass viele deutsche Unternehmen die Gefahr von Zahlungsausfällen im Inlandsgeschäft unterschätzen. Durchschnittlich 7% des Gesamtwerts der B2B-Forderungen wurden nach Beginn der Pandemie als uneinbringlich abgeschrieben. Wie hängt nun Ihr gewährtes Zahlungsziel mit dem Ausfall zusammen? Je länger die gewährten Zahlungsfristen, desto höher ist das Risiko. Insgesamt zeigt sich, dass Unternehmen in Deutschland ungefähr 90 % des Werts ihrer B2B-Forderungen, die nicht innerhalb von 90 Tagen bezahlt werden, endgültig verlieren.
Ein nachhaltiges Forderungsmanagement beginnt bei der zeitnahen und korrekten Erstellung einer Rechnung. Sind Name und Anschrift Ihres Geschäftskunden aktuell? Ist das Rechnungsdatum sowie der Lieferumfang korrekt angegeben? Welches Zahlungsziel wurde vereinbart, also bis wann muss die offene Rechnung beglichen sein?
Unser Selbstcheck hilft Ihnen in der Praxis weiter - schnell und einfach:
Bei der Erstellung von Mahnungen gibt es einiges zu beachten: Wenn Sie Ihre Mahnungen z.B. durchnummerieren, erwarten Ihre Kunden nach der ersten auch eine zweite Mahnung und könnten Ihre Zahlung darum weiter hinauszögern. Rechtlich betrachtet, muss nur eine Mahnung geschrieben werden. Ihr Kunde gerät durch die Mahnung in Zahlungsverzug und muss gegebenenfalls auch für Sie entstehende Inkassokosten übernehmen. Die Mahnung ist an keine Form gebunden, sie sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen und das Datum sowie die Rechnungsnummer und gegebenenfalls die des Lieferscheins enthalten.
Trotz Mahnungen zahlt Ihr Kunde nicht. Neben dem Arbeits- und Kostenaufwand entsteht Ihnen ein finanzielles Risiko. Sie sind der Gefahr eines Forderungsausfalls ausgesetzt. Eventuell gerät Ihr Kunde in die Insolvenz und zieht Sie im schlimmsten Fall mit in finanzielle Turbulenzen.
Wie kann Ihnen eine Forderungsausfallversicherung helfen?
Atradius verringert Ihr Risiko eines Forderungsausfalls, indem wir Ihre durch Sie benannten Kunden überprüfen und Sie umgehend informieren, wenn sich unsere Bonitätseinschätzung bezüglich eines Kunden für den ein Kreditlimit eingeräumt wurde, aufgrund neuer Informationen ändert. Sollte sich eine Zahlung verspäten, kann Atradius unterstützen, indem gemeinsam die Möglichkeiten hinsichtlich Weiterbelieferung, Zahlungsplänen und Sicherheiten besprochen werden. Und bleibt Ihre Rechnung gänzlich unbezahlt, ersetzt Atradius im Rahmen der Bedingungen bis zu 90% der Forderung.
Mit wenigen Klicks können Sie im neuen Online-Prämienrechner einfach und in Sekundenschnelle den Preis für Ihre Warenkreditversicherung selbst berechnen.